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   VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931   

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VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931 (https://dejure.org/2011,67284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931 (https://dejure.org/2011,67284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2011 - 3 ZB 09.2931 (https://dejure.org/2011,67284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht;Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens an einer Volksschule (Konrektorin/Konrektor BesGr. A 13);Fortsetzungsfeststellungsklage nach Stellenvergabe an den Beigeladenen und dessen Beförderung und Ausscheiden der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616

    Benachteiligung einer Bewerberin aus Gründen ihres Geschlechts

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931
    Der Antrag der Klägerin nach § 123 VwGO zur Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs ist in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3.9.2008 Az. AN 1 E 08.1420; Senatsbeschluss vom 12.3.2009 Az. 3 CE 08.2616).

    a) Der Senat hat sich (im sachgleichen Verfahren Az. 3 CE 08.2616) intensiv mit der Argumentation der Klägerin auseinandergesetzt und kam zu dem Ergebnis, dass sie im Auswahlverfahren und da namentlich hinsichtlich ihrer maßgeblich herangezogenen aktuellen dienstlichen Beurteilung weder im Hinblick auf eine behauptete, Lehrerinnen gegenüber generell gehandhabte und somit auch die Antragstellerin betreffende diskriminierende Praxis noch hinsichtlich der geltend gemachten individuellen Gesichtspunkte in ihren Rechten verletzt worden ist.

    Die von der Klägerin geltend gemachten individuellen Gesichtspunkte, die sie ihrer Auffassung nach jenseits der von ihr für unerheblich gehaltenen dienstlichen Beurteilungen als für den ausgeschriebenen Dienstposten gegenüber dem Beigeladenen als besser geeignet ausweisen sollen, weshalb sie durch die Ablehnung in ihrer Bewerbung in ihren Rechten verletzt sei, wurden vom Senat (im sachgleichen Verfahren Az. 3 CE 08.2616) ebenfalls gewürdigt, konnten aber nicht zugunsten des Antragsbegehrens der Klägerin durchgreifen.

    Der Senat hat nämlich (im Verfahren Az. 3 CE 08.2616) mittels einer sorgfältigen Prüfung anhand dieser Norm sowie der einschlägigen §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 AGG (sie schon dargelegt) ausgeschlossen, dass vorliegend ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung auf Grund des Geschlechts der Antragstellerin stattgefunden hat.

  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 69.07

    Auslegung einer Erklärung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB i.R.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931
    Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht nicht erwartet und verlangt werden kann (zum Fall des Anspruchs eines Beamten auf Schadensersatz wegen Nichtbeförderung vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 Az. 2 B 69/07 RdNr. 20 m.w.N.).

    Denn hier fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG von den Gerichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, weil unterlegenen Bewerbern regelmäßig nur dieses Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 Az. 2 BvR 857/02, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 Az. 2 C 14.02, ZBR 2004, 101).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931
    Denn hier fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG von den Gerichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, weil unterlegenen Bewerbern regelmäßig nur dieses Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 Az. 2 BvR 857/02, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 Az. 2 C 14.02, ZBR 2004, 101).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931
    Denn hier fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG von den Gerichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, weil unterlegenen Bewerbern regelmäßig nur dieses Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 Az. 2 BvR 857/02, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 Az. 2 C 14.02, ZBR 2004, 101).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931
    Er sanktioniert die Nichterfüllung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Bestenauslese durch den Dienstherrn und hat als tatbestandliche Voraussetzungen die Verletzung der Pflicht zur Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG), ein Verschulden des Dienstherrn/fehlendes Mitverschulden des Anspruchsinhabers und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und unterbliebener Beförderung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.1.2010 Az. 2 BvR 811/09, BayVBl. 2010, 304).
  • BVerwG, 23.03.1993 - 2 B 28.93
    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931
    Dies betrifft insbesondere Entscheidungen über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (BVerwG Beschluss vom 23.3.1993 Az. 2 B 28.93 ).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Die frühere Rechtsprechung des Senats, wonach einheitlich der Auffangstreitwert von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt wurde (z.B. Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931 - juris - ), wird aufgegeben.
  • VG Arnsberg, 19.06.2015 - 13 K 1613/13
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, BayVGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 ZB 09.2931 -, OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2014 - 1 A 511/12 - alle abrufbar über juris.
  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche und irreversible Verletzung in seinen Grundrechten, so ist unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02, ZBR 2004, 101) einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - 1 A 511/12

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris, Rn. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 ZB 09.2931 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2009 - 6 A 3996/06 -, juris, Rn. 19 ff. = NRWE, und vom 15. Mai 2003 - 1 A 3254/02 -, juris, Rn. 18 = NRWE.
  • VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 1 E 15.02311

    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs erst bei Rechtsbeständigkeit des

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche und irreversible Verletzung in seinen Grundrechten, so ist unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a. a. O.; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02, ZBR 2004, 101) einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 1 A 2421/14

    Übernahme eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris, Rn. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 ZB 09.2931 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. März 2014 - 1 A 511/12 -, IÖD 2014, 121 = juris, Rn. 13, vom 30. Oktober 2009 - 6 A 3996/06 -, juris, Rn. 19 ff. und vom 15. Mai 2003 - 1 A 3254/02 -, juris, Rn. 18.
  • VG Ansbach, 22.12.2015 - AN 1 E 15.00092

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Auswahlentscheidung, Dienstposten,

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche und irreversible Verletzung in seinen Grundrechten, so ist unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a. a. O.; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02, ZBR 2004, 101) einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche und irreversible Verletzung in seinen Grundrechten, so ist unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02, ZBR 2004, 101) einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 1 K 11.02019

    Unzulässige Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Abbruchs eines

    Ob diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt gewesen seien, hätte jedoch nur im Rahmen einer - auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erforderlichen - eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des vom Kläger geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs erfolgen können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.3.2011 - 3 ZB 09.2931; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, BayVBl 2011, 275).
  • VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15

    Versagung von Eingliederungshilfe

    Hierfür reicht weder ein bloßer Wunsch nach Genugtuung (VGH München Beschluss vom 09. März 2011 - 3 ZB 09.2931 - juris) noch ein bloßes ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ohne Rücksicht darauf aus, ob abträgliche Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte.
  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

  • VG Ansbach, 26.10.2016 - AN 1 E 16.00971

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs - Unterschiedliches

  • VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6074

    Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung

  • VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685

    Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils

  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

  • VG Ansbach, 06.02.2012 - AN 1 E 12.00064

    Bewerbungsverfahrensanspruch; eindeutiger Leistungs- und Eignungsvorsprung des

  • VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6073

    Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung

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